Wäre ich Gastwirt...

Neulich kam mir eine grandiose Idee. Dadurch ich eine Gastgewerbeausbildung genossen hab (naja, genossen ist das falsche Wort. Eher über mich ergehen ließ), könnte ich doch ein eigenes Restaurant aufmachen.

Dazu darf das Lokal nicht in einer langweiligen Umgebung wie einer Innenstadt, Altstadt, Werkstatt oder irgendwo am Land sein, nein - es muss in einer Burg, oder besser noch in einem Schloss sein. Bei Hofe, so zu sagen.
Und wenn ich dann schon so eine geile Location habe, dann muss auch ein geiler Name her. Und den hab ich mir auch schon sehr gut überlegt: Gerichtshof. So würde es dann heißen.

Sobald ich Erfolg mit meinem Unternehmen habe, werde ich Filialen einrichten. Und sobald ich ein Lokal auf einer Burg eröffnet habe, die auch noch auf einem Hügel ist, ich denke da an die Burgruine Aggstein, dann würde diese Filiale "Oberster Gerichtshof" heißen. Natürlich muss die Ruine dafür erst hergerichtet werden.

Zum Öffnen von Weinflaschen käme zuerst ein Kuckuck-Aufkleber auf den Stoppel. Damit weiß der Gerichtskorkenzieher (Abgeleitet vom Gerichtsvollzieher), dass die Aufgabe an ihn gerichtet ist. Die Kellner bringen Gerichte und bedienen den Gast. Du weißt, was jetzt kommt, oder? Das Servicepersonal wird dann passenderweise als Gerichtsdiener bezeichnet.

Für die Speisekarten ist mir nur das Wort Gerichtsakt eingefallen. Aber eine Menükarte in Form eines Aktes wäre ja auch mal eine Idee. Bitte diesen Akt nicht mit einer Aktmalerei verwechseln. Wobei.... Speisekarte auf eine nackte Frau tätowiert wäre bestimmt auch ein Kassenschlager. Aber das wäre dann diskriminierend den Damen gegenüber und schlechte Kritik würde berichtet werden. Entscheidet man sich, keine Speise zu sich nehmen zu wollen, so gibt es die Möglichkeit einen Drink in der Gerichtsbar zu sich zu nehmen.

Die Gäste nehmen auf der Gerichtsbank oder am Gerichtssitz im Gerichtssaal Platz und warten auf die zubereiteten Speisen. Diese werden in der Gerichtskantine vom Richter hergerichtet. Für das Würzen ist der Scharfrichter zuständig. Besonders wenn es Chilli gibt. In der Küche wird dann auf das Gerichtsurteil der Gäste bzw. Klienten gewartet. Ebenso wird der Hauswart, der für das vollständig intakte Mobiliar abgerichtet ist, auch Richter genannt werden. Seine Aufgabe ist es richtig zu richten. Ein weiterer Posten, der für die Gesundheit der Gäste zuständig ist, wird der Gerichtsmediziner sein. Er überwacht die tadellose Qualität der Gerichte und Getränke.

Ihre Notdurft nach Speis und Trank (natürlich auch gerne davor oder dazwischen. Ganz nach Drang) werden die Gäste bzw. Klienten im Gerichtszimmer verrichten. Dem Gerichtsstuhl steht also nichts im Wege.

Bezahlt wird dann an der Gerichtskasse. Sollte jemand nicht bezahlen können, oder wollen, so kommt der Steuerknüppel zum Einsatz. Damit wird der Lump dann anständig zugerichtet. Was hat der Gast nur dann wieder angerichtet...? Dieser Fehler wird bestimmt schnell berichtigt werden.

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